Auch 2023 stehen wieder Fördermittel des Kommunalen Ehrenamtsbudgets der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung. Die Abteilung Bürgeranliegen im Bürgermeisteramt vergibt diese Mittel, welche durch das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt an sächsische Kommunen ausgereicht werden, nach der Fachförderrichtlinie Soziales vom 24. März 2022.

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte mit besonderem kommunalen Interesse, welche die Verbesserung der Mitwirkung, des Engagements und der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens zum Inhalt haben. Träger der Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige freie Träger sowie Selbsthilfegruppen, -initiativen und bürgerschaftlich engagierte Gruppen können solch einen Antrag stellen. Der Förderzeitraum ist innerhalb eines Jahres. Das heißt, Maßnahmen müssen bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein.

Alle Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website:  
https://www.dresden.de/ehrenamtsbudget
Ansprechpartner ist die Abteilung Bürgeranliegen, erreichbar unter:
Landeshauptstadt Dresden, Abt. Bürgeranliegen, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden,
Herr Marcus Oertel, E-Mail: ehrenamt@dresden.de, Telefon: (03 51) 4 88 20 50.