Am 1.1.2023 tritt die neue Reform des Vormundschaftsrechts in Kraft. Neben der Stärkung der Personensorge und der damit verbundenen Stärkung der Rechte der Mündel (Minderjährige Personen, die von einem Vormund betreut wird), rückt die Arbeit von ehrenamtlichen Vormündern in den Vordergrund.
Ein Vormund hat dabei die Aufgabe, die Vormundschaft kindeswohldienlich und im Interesse des Mündel zu führen. Alle das Mündel betreffenden Angelegenheiten sollen mit diesem besprochen und bearbeitet werden. Zudem soll das Mündel bei Entscheidungen mit einbezogen werden und es soll persönlich Kontakt mit ihm gehalten werden. Dieser Kontakt findet hier bei in der Regel 1 Mal im Monat statt. Im Bedarfsfall auch häufiger.
Ehrenamtliche Vormünder können Familienmitglieder, Pflegepersonen oder Personen aus dem sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen sein. Großes Interesse hat der Landkreis Meißen aber auch an engagierten und motivierten Menschen, die sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendlichen einsetzen wollen. Dabei sollten Sie:
- bereit sein, ein konstantes und verantwortungsvolles Ehrenamt zu übernehmen
- zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zu Ihrem Mündel mitbringen
- offen dafür sein, sich mit anderen Menschen und deren Kulturen auseinanderzusetzen
- über Festigkeit und Durchsetzungsvermögen zur Vertretung der Interessen Ihres Mündels verfügen
- bereit sein mit unserem Jugendamt Meißen, dem Familiengericht und anderen Behörden zusammenzuarbeiten
Haben wir ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich per Mail beim Kreisjugendamt Meißen, Amtsvormundschaften KJA.Amtsvormundschaften@kreis-meissen.de oder telefonisch unter 03521/725 3281